Sofern die drei folgenden Kriterien erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 EUR (60 EUR bis auf Weiteres während der Pandemie) pro Monat:
» Es wurde ein Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) erteilt.
» Der oder die Pflegebedürftige lebt nicht im Pflegeheim, sondern zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
» Der oder die Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehörige*r, Freund*in oder Bekannte*r) betreut.
Grundlage für diesen Anspruch ist § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI.